...hat meistens auch noch viel dafür bezahlt! Noch dazu bleibt es oft leider nicht nur beim finanziellen Schaden, denn ein Haus ohne Dach, eine Dämmung ohne Schutz und Schimmel an der Decke verursachen Umstände, die einen Wohntraum oft zum Alptraum werden lassen.
Pfusch am Bau – wenn der Hausbau in die Hose geht
„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ ist auch für den Häuslbauer ein altbewährter Ratschlag, bedenkt man, dass aus Kostengründen oftmals ausländische Firmen für den Bau des Eigenheims beauftragt werden. Doch wer denkt, er spart, wird schon nach kurzer Zeit eines Besseren belehrt, denn knapp 98,5% der Baufirmen aus den Nachbarländern arbeiten ohne Gewerbeschein oder mit fehlender Expertise, was dem Auftraggeber statt einem gemütlichen Eigenheim schlussendlich nur Ärger und erhöhte Kosten verschafft.
Der Verein Bauherrenhilfe.org steht hierbei für seine Gläubiger ein und bietet Abhilfe, wenn so mancher Ziegel locker sitzt. Der erste Schritt sollte immer die Einholung einer Bonitätsauskunft sein, diese kostet weniger als 100 Euro und zeigt deutlich, wie das gewählte Unternehmen wirtschaftet. Unterstützend helfen auch eigene Recherchen über das Bauunternehmen, z.B. ob die Homepage auch die Werte des Unternehmens widerspiegelt, ein kurzer Anruf prüft die Kommunikation oder ein spontaner Besuch des Firmensitzes bringt Aufklärung.
Ist Ihr Ansprechpartner schwer erreichbar, werden Sie ihn wohl auch in der Bauphase nicht öfter zu Gesicht bekommen - de facto bleibt auch der Traum vom Heim nur ein wohlig warmer Gedanke. Weiters rät der Verein streng davon ab, etwaige Vorauszahlungen zu tätigen, da solche Geldleistungen erst nach mängelfreier Überprüfung übergeben werden sollten. Auch ein Architekt mit gutem Namen kann ein böses Erwachen bringen, verzichtet der Bauherr auf eine externe Qualitätssicherung und Prüfung durch einen Fachmann.
Sollten Sie jedoch bereits ein Haus ohne Dach besitzen, hilft nur mehr ein Gutachter um die Mängel feststellen und eine Aufforderung der Behebung mittels Rechtsbeistand. Da sich schwerwiegende Fehler in der Konstruktion oftmals erst nach vielen Jahren bemerkbar machen, gibt es hier die Möglichkeit, noch bis zu 30 Jahre nach Fertigstellung „Schadensersatz“ einzufordern. In den meisten Fällen finden solche Baufehler in einer Einigung beider Parteien zu einem friedlichen Ergebnis – ist auch hier jede Hoffnung verloren, bleibt nur mehr die Klage vor Gericht.
Unser Fazit: Prüfen Sie Ihr Bauunternehmen und holen Sie sich immer eine zweite Meinung ein, dann klappt’s auch mit dem Traum vom Eigenheim!
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